ESSEN NACH DEM 18. JULI 2014 - NACH DER SIMULATION?

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Artikel veröffentlicht: 04.02.2015, 18:12 Uhr

Nach der Simulation?
Zum WAZ-Bericht (unten) - nach dem18. Juli 2014

 

Karl H. Klein-Rusteberg*

"Als die Teilnehmer zweier Nahost-Demos aufeinanderprallten" - diese Unfallberichterstattung des unten dokumentierten WAZ-Online Berichts ist kennzeichnend für die Art der Information seit dem 19. Juli 2014, nachdem der antisemitische Mob am 18. Juli die Gegenkundgebung gegen die von der LINKEN initiierten Anti-Israel-Veranstaltung angegriffen hatte.

Es gibt nicht wenig auch an der Pro-Israel-Kundgebung, an der wir uns als Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit beteiligt haben, zu kritisieren.


Vor allem aber ist die Tatsache festzuhalten, dass es keine politische Mitte gibt, die gegenüber dem Staat Israel unmissverständlich öffentlich Solidarität zu bekunden bereit ist. Man muss nicht Staatsräson anmahnen, um an diesem Mangel des Selbstverständlichen das Demokratie- und Freiheitsverständnis der sich gern als "Mitte" bezeichnenden Politik zu befragen. Oder sind wir gar so weit, dass Israel selbst in der besagten Mitte als der eigentliche Kriegstreiber der Nahost-Region gilt? Dass sich Israel in einer Kriegsbelagerung seit den ersten Stunden seiner Existenz befindet und sich in den letzten Jahrzehnten mit Terror und Delegitimierung konfrontiert sieht, einem Terror, den wir am 7. und 9. Januar 2015 in Paris haben erleben müssen, gilt den historisch so belehrten Deutschen nicht viel. Die gefühlige Empörung übersetzt sich eben nicht ins Politische, bleibt eher vage und so unbestimmt, dass die Rhetorik-Nummer der Israel-Solidarität zur faktischen Null tendiert.


Die Mitte ist, so denn davon heute noch die Rede sein kann, die der Raushalter und Zuschauer. Das also sind die wirklichen Leeren aus der Geschichte - wenn nicht gemeinsam mit besagten LINKEN ein Weimar-Imitat der Einheitsfront "gegen rechts" geschmiedet und wieder und wieder inszeniert und gefeiert wird. Mit den linken Feinden Israels gegen Antisemitismus (gern als Rassismus gekürzt), so die gutgefühlte Quadratur des Kreises der Selbstgerechtigkeit.
 

Wie dem existenten, zunehmenden Judenhass, nicht zuletzt dem muslimischen Antisemitismus, wie auch dem von links und rechts auch nur halbwegs Einhalt zu gebieten ist, wissen wir alle nicht. Der Einsatz der legitimen Staatsgewalt jedenfalls ist unabdingbar. Das sei "keine Lösung" ist dann schnell zu hören. Stimmt sogar. Wird aber als "Lösung" von niemandem behauptet. Nötig bleibt der Einsatz dieser Gewalt allemal und voraussichtlich mehr als in den (vergangenen) Zeiten der Pädagogik und Therapie. Der antijüdischen Gewalt ist mit den Mitteln des Staates zu begegnen. Einer Atmosphäre der Juden- und Israelfeindschaft hätte die vielgefeierte Zivilgesellschaft mehr als bislang entgegenzusetzen. So viel Zivilität aber, dass sie sich zu einem klaren und vernehmbaren "Ja" zu den Juden in der Stadt und zum Staat Israel durchringt, so viel Zivilität ist diese Gesellschaft nicht fähig und wohl auch nicht willens aufzubringen. So wiederholt sich Geschichte dann zwar nicht, aber sie kehrt zurück.

WAZ online
http://www.derwesten.de/staedte/essen/volksverhetzung-mit-antisemitischen-rufen-folgt-nur-ein-urteil-id10306630.html

Volksverhetzung mit antisemitischen Rufen folgt nur ein Urteil
Essen. Hitler-Gruß, antisemitische Parolen und Plakate: Bei Nahost-Demos kam es 2014 auf dem Willy-Brandt-Platz zu Ausschreitungen. Jetzt folgen die Urteile.

Dominika Sagan
4. Februar 2015

 

Essen. Nach den Ausschreitungen bei den Nahost-Demos auf dem Willy-Brandt-Platz im vergangenen Juli, ist die Bilanz eher durchwachsen. So wurden die meisten Verfahren eingestellt. Zudem wurde das Delikt Volksverhetzung, das die Ermittler am häufigsten feststellten, gerade einmal vor dem Essener Amtsgericht verhandelt. Dabei stand diese Hetze in 24 Fällen auf der langen Liste der Straftaten. Allein die Beschuldigten ließen sich namentlich nicht ermitteln.

Von den 22 namentlich Bekannten warten noch zwei auf ihren Gerichtstermin: Einer soll Steine auf Polizisten geschmissen haben, der andere Widerstand geleistet haben, als Polizisten ihn festnehmen wollten. Dabei soll er die Beamten verletzt haben, fasst Oberstaatsanwältin Anette Milk zusammen.

Am vergangenen Freitag stand dann Taylan C. vor dem Amtsgericht , weil er „Tod und Hass den Zionisten“ gerufen hatte. Die Richterin verurteilte den 24-Jährigen zu drei Monaten Haft auf Bewährung.
Weitere Urteile sind in Essen gefallen

Fünf weitere Urteile sind in Essen gefallen. In diesen Fällen ging es etwa um eine Jugendliche und ein junger Mann, die mit Trinkpäckchen oder Feuerzeugen nach Polizisten warfen. Erzieherische Maßnahme lautet das Urteil, in der Regel seien das Arbeitsstunden, sagt die Oberstaatsanwältin. 50 Stunden gemeinnützige Arbeit wird ein Jugendlicher leisten, der sich widersetzte und Polizisten auch angriff. Bereits rechtskräftig ist das Urteil (90 Tagessätze zu 10 Euro) für einen Mann, der gegen das Vermummungsverbot verstieß. 40 Tagessätze zu je 10 Euro zahlt ein weiterer, der ein Feuerzeug in Richtung Polizei schmiss.

Eskaliert war die Situation auf dem Willy-Brandt-Platz am 18. Juli, als die Teilnehmer zweier Nahost-Demos aufeinanderprallten. Teilnehmer der Pro-Palästina-Kundgebung zeigten den Hitler-Gruß, grölten antisemitische Parolen, warfen mit Steinen und Flaschen – diese Bilder gingen durch die Republik.

Nach den Vorfällen werteten Ermittler Videos und Fotos aus. Eine Taktik, die Strafverfolgung gewährleisten und eine völlige Eskalation an dem Tag verhindern sollte.
Beschuldigte waren nicht zu ermitteln

Zum Ergebnis zählte dann aber auch die Erkenntnis, dass nach 66 Strafanzeigen gerade einmal ein Drittel der infrage kommende Personen namentlich ermittelt werden konnte. 47 der 49 Verfahren gegen Unbekannt sind bereits im Vorjahr eingestellt worden. Beschuldigte waren nicht zu ermitteln oder aber, sagt die Oberstaatsanwältin, das, was angezeigt wurde, sei keine Straftat gewesen.

Unter den 22 Fällen mit namentlich bekannten Beschuldigten sind zwei, in denen der Aufenthaltsort der Personen unbekannt ist, anderen war die Tat nicht nachzuweisen oder das Verfahren wurde wegen geringer Schuld eingestellt. Ein weiteres Verfahren gegen einen Beschuldigten, der die Polizei beleidigt und einem Beamten auf den Helm geschlagen hatte, ist im Verlauf die Zahlung einer Geldbuße eingestellt worden.

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